Zürich: Freiheit für die Gefangenen des 1. Mai!

Es folgen drei Solidaritätsaufrufe mit den Betroffenen der jüngsten Repressionen bzgl. der revolutionären 1.Mai-Demonstration in Zürich:

Am Dienstag, dem 10. Juli, wurden in einer koordinierten Verhaftungsaktion fünf unserer Genossen festgenommen. Vier der fünf sind zwischen 18 und 20 Jahre alt. Es zeigt sich klar, dass die Repression gezielt bei den jungen Menschen ansetzt, um möglichst früh durch die Gefährdung von Lehr-, Schul- oder Arbeitsplätzen Eindruck zu schinden. Vier sitzen nun in Untersuchungshaft, einer ist am Freitag (13. Juli) freigelassen worden. Ihnen allen werden Aktivitäten am 1. Mai vorgeworfen – darunter sowohl Aktionen an der bewilligten Demonstration am Vormittag wie auch am Nachmittag im Rahmen des Revolutionären Treffs auf dem Kanzleiareal und in der nahen Umgebung.

Der Machtanspruch des Staates in Form von Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz auf die absolute Kontrolle des Raums soll untermauert werden. Wer mit seinen oder ihren Inhalten und Formen im öffentlichen Raum präsent sein will, soll abgeschreckt werden. Das zeigt sich nicht nur am 1.Mai, sondern auch in der allgemeinen Zunahme der Überwachung im öffentlichen Raum, der Vertreibung von “unerwünschten Gruppen” im Rahmen der “Stadtaufwertung” (wie auf der Bäckeranlage in Zürich) oder in der Verfolgung der Beteiligten an illegalen Parties. In all diesen Fällen wie auch anhand der Vorwürfe in dieser Geschichte soll aufgezeigt werden, dass nichts toleriert wird, was sich unkontrolliert den öffentlichen Raum nimmt und ihn nutzt.

Wie lassen uns nicht einschüchtern von diesen Abschreckungsversuchen. Wir sind der Meinung, dass wir uns den öffentlichen Raum nehmen sollen, ihn nutzen und verteidigen wollen. Daher gilt es, sich in derartigen Situationen gemeinsam und kämpferisch zu wehren.

Wir laden dazu ein, sich diesem Aufruf anzuschliessen. Schreibt eine Mail (rotehilfe@aufbau.org), wenn ihr euch als Einzelperson, Gruppe oder Organisation dieser Solidaritätserklärung anschliessen wollt, und leitet sie weiter.

Rote Hilfe Schweiz | Revolutionärer Aufbau Schweiz | Revolutionäre Jugend Zürich | gruppe antikapitalistische praxis (gap) | Radio LoRa | Bewegung für soziale Gerechtigkeit (BFS) | Antikapitalistisches Kollektiv Zürcher Oberland (akzo) | Tierbefreiungsbündis Zitronenfalter | Stand 17. Juli 2012.


Freiheit für die Gefangenen vom 1. Mai!

Am Dienstag, 10.7. 2012, wurden in den Wohnungen von fünf Genossen Hausdurchsuchungen durchgeführt. Sie wurden danach festgenommen und in Untersuchungshaft gesetzt. Anlass dafür sind vorgeworfene Taten am 1. Mai in Zürich.

Die jetzt vorgenommenen Verhaftungen reihen sich nahtlos in die Praxis der Repressionsorgane der vergangenen Monate ein. Verschiedentlich wurde von Seiten des Staats klargemacht, dass Aktivitäten im öffentlichen Raum, die sich ausserhalb der Kontrolle des Staates befinden, durch eine harte Repression unterbunden werden sollen. Sei es im Rahmen der Parties auf öffentlichen Plätzen in Zürich im Sommer 2011, bei einer illegalen Party auf einem ehemaligen Industrieareal in Basel im Juni 2012, bei Märschen von Fussballfans, die sich auf dem Weg zum Stadion befinden, oder nun eben in Zusammenhang mit dem 1. Mai 2012: Wo sich Leute ausserhalb des bewilligten Rahmens die Strasse nehmen, um ihre Ideen auf ihre Art und Weise umzusetzen, reagiert der Staat (repräsentiert durch die Polizei, Staatsanwaltschaft oder Justiz) mit harter Hand. Das zeigt sich an der langen Untersuchungshaft-Dauer bei Festnahmen, dem Aufwand, der betrieben wird (alleine in diesem Fall wurden Stunden an Videomaterial und Unmengen an Fotos gesichtet), um einen vermeintlichen „Landfriedensbruch“ nachzuweisen, oder an den riesigen Polizeiaufgeboten an Gelegenheiten wie dem 1. Mai in Zürich.

Der Kampf im öffentlichen Raum lässt sich nicht verbieten und verhaften!

Der öffentliche Raum ist für uns zentral, da wir darin unsere Inhalte fassbar machen können und mit anderen in Kontakt treten. Er ist der Ort, wo politische, kulturelle oder soziale Ideen auf ein Publikum trifft, der Ort, wo ein Austausch stattfindet. Seien es Forderungen nach unkontrollierten Räumen, wo ohne Konsumzwang gefeiert werden kann, Solidaritätskundgebungen oder Demonstrationen: Wir lassen uns den öffentlichen Raum nicht verbieten.

Das heißt, sich der Bedeutung des öffentlichen Raums bewusst zu sein, ihn einzufordern und zu verteidigen. Anders gesagt: Wir können und sollen nicht nur davon reden, auf der Strasse, Plätzen oder sonst wo präsent zu sein, sondern sollen es auch sein. Der öffentliche Raum ist dazu da, von uns genutzt zu werden und nicht, um von den Repressionsorganen kontrolliert zu werden. Das bedeutet gleichzeitig die Verteidigung des öffentlichen Raums gegen Versuche der Unterbindung des Widerstands, wie jetzt bei den aktuellen Verhaftungen. Dazu gehört aber auch die Absage an staatliche Versuche, derartige Aktivitäten zu integrieren (wie beispielsweise mit der sog. „Party-Bewilligung“ in Zürich, die lediglich zur Kontrolle vormals polizeilich unkontrollierter Parties führt).

Die Initiative nicht aus den Händen geben

Den verhafteten Genossen geht es gut. Einer ist seit Freitag, dem 13. Juli, wieder in der Freiheit. Allen wird ein Landfriedensbruch vorgeworfen, bei einigen wird versucht das Zünden von Feuerwerk sowie die Verletzung eines zivilen Polizisten im Einsatz nachzuweisen. Die Genossen verweigern die Aussage und werden von fortschrittlichen Anwälten verteidigt. Die Solidaritätsarbeit zu ihnen läuft, es wird regelmässig bei ihnen vor den Knästen Feuerwerk gezündet, um sie darauf hinzuweisen, dass sie nicht alleine sind sondern von aussen unterstützt werden. Wer sich solidarisch verhalten will, soll sich bei der Roten Hilfe (rotehilfe@aufbau.org) melden. Post an die Gefangenen kann via Rote Hilfe, Postfach 1121, 8026 Zürich an sie gesendet werden.

Es sind gerade die Erfahrungen aus den einleitend genannten Beispielen, die aufzeigen, dass es sich lohnt, auch nach Verhaftungen kämpferisch zu bleiben. Wer konsequent die Aussage verweigert und sich juristisch wehrt, hat immer bessere Aussichten darauf, nicht verurteilt zu werden. Dies sind Rechte, die jedem und jeder Angeklagten zustehen und die genutzt werden müssen. So ist es mittlerweile rund um die Parties im vergangenen Sommer zu verschiedenen Freisprüchen gekommen, nachdem Angeklagte sich einen Anwalt nahmen und sich wehrten. Andere Genossen, die am 1. Mai verhaftet wurden, sind nicht rechtskräftig verurteilt, da sie die Aussage verweigerten und keine Strafbefehle akzeptierten. Wir sind sicher, dass es auch bei den aktuellen Verhaftungen sich bezahlt macht, kollektiv und kämpferisch vorzugehen und sich von der versuchten Angstmacherei nicht beeindrucken zu lassen.

Spieß umdrehen – dem Kapitalismus den Prozess machen!

Rote Hilfe Schweiz, Juli 2012
rotehilfe@aufbau.org
www.aufbau.org | www.rjz.ch


Freiheit für die Gefangenen vom 1. Mai 2012!

Am Dienstag dem 10. Juli wurden nach Hausdurchsuchungen fünf Genossen verhaftet. Ihnen wird vorgeworfen, am Nachmittag des 1. Mai 2012 an militanten Aktionen auf der Strasse teilgenommen zu haben. Die Vorwürfe lauten größtenteils auf Landfriedensbruch. Einer von ihnen musste bereits entlassen werden, weil die Beweislage zu dürftig war.

Dieser erneute Angriff auf unsere Bewegung reiht sich ein in eine Kette von Versuchen uns einzuschüchtern und uns davon abzubringen unsere Politik weiterhin auf die Strasse zu tragen. Am 1. Mai 2007 wurden sieben Jugendliche, alle in der Lehre oder im Gymi, für zwei Wochen in U-Haft gesteckt. Ihnen wurde vorgeworfen aus Protest gegen den Bildungsabbau einen Farbanschlag gegen die Bildungsdirektion verübt zu haben. Im Nachhinein wurden sämtliche Verfahren eingestellt. Im Januar 2009, mitten in der Finanzkrise, wurde ein Farbanschlag gegen den UBS-Hauptsitz am Paradeplatz verübthaben. Daraufhin wurden zwei Schüler, einer davon 15-jährig, festgenommen und sassen ebenfalls zwei Wochen in Untersuchungshaft. Im darauffolgenden Prozess wurden auch sie von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen. Am 1. Mai 2011 wurde ein Genosse verhaftet, als er ein Transparent auf dem Lindenhof aufhängen wollte. Der Vorwurf lautete – wie im aktuellen Fall – Landfriedensbruch. Auch in diesem Fall kam es schlussendlich zum Freispruch vor Gericht.

Das zeigt uns folgendes: einerseits versuchen die Bullen immer häufiger durch mehrwöchige Haft Geständnisse zu erpressen. Insbesondere bei denjenigen die sich noch in der Ausbildung befinden versuchen sie so Druck aufzubauen. Andererseits versuchen sie den Gummiparagraphen Landfriedensbruch auf allen möglichen Blödsinn auszudehnen.

In den genannten Fällen waren sie insbesondere deshalb nicht erfolgreich, da sich keiner der Verhafteten einschüchtern liess. Alle verweigerten konsequent die Aussage und blieben auch während ihrer Haft kämpferisch und ungebrochen. Dabei wurden sie, wie auch die aktuellen Gefangenen, von Aussen auf unterschiedlichste Art und Weise unterstützt. Es wurden Anwälte organisiert, Flugblätter geschrieben, Feuerwerk vor den Knästen gezündet und Geld gesammelt. Auch die jetzigen Gefangenen sagen den Bullen kein Wort und bleiben kämpferisch.

Ihre Einschüchterungsversuche sind wie ein Bumerang: Je stärker er geworfen wird, umso heftiger kommt er wieder zurück! Die Betroffenen haben sich nicht nur nicht einschüchtern lassen sondern sind allesamt gestärkt und überzeugter aus dem Knast zurückgekehrt. Ausserdem haben wir in vielen Fällen über die Solidaritäts-Arbeit neue Leute gewinnen können, die sich über den Kampf gegen die Repression politisiert haben. Wir sind überzeugt davon, dass wir auch aus dem aktuellen Repressionsschlag gestärkt hervorgehen werden.

Revolutionäre Jugend Zürich – Kein Schritt zurück!

Quelle

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