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Wien: Freispruch beim Prozess wegen Widerstand vom 8.Juli 2017 am Landesgericht

Am Fr. 8. Juli fand im Wiener Landesgericht der Prozess gegen einen Beschuldigten statt. Er wurde im Zweifel freigesprochen. Es ging um den Vorfall im Zuge eines Picknicks im Schuetzpark

Verhandelt wurde in einem recht kleinen Saal, was gleich zu Beginn fuer Konflikte mit dem Richter Thomas Kreuter sorgte.
Etwa die Haelfte der ungefaehr 30 solidarischen Zuseher_nnen mussten vor dem Gerichtssaal warten bevor nach ca. 90min das Urteil gesprochen wurde.

Der Vorwurf, weswegen sich der Beschuldigte verantworten musste, war Widerstand gegen die Staatsgewalt. Die Anwaeltin verwies in ihrem Anfangsplaedoyer auf die Nichtverhaeltnismaessigkeit des Einsatzes der Polizei. Der Beschuldigte machte eine Aussage und schilderte die Situation im Park. Er ging drauf ein, dass von den etwa 15 anwesenden Personen eine unbekannte Person besonders nahe am Geschehen war.

Diese Person wurde mit einem Plakataufruf ausfindig gemacht, der Aufruf wurde vorab den Akten beigelegt.

Der Richter versuchte trotzdem die Glaubwuerdigkeit des Zeugen durch mehrmaliges Nachfragen nach dem Hergang der Kontaktaufnahme mit dem Beschuldigten in Frage zu stellen was ihm aber nicht gut gelang.

Das Verhoer der Polizistin, die der Beschuldigte gestossen haben soll, barg dreiste Details die klar machen, wieso wir die Polizei so hassen. Sie gab an, dass es ueblich ist Einsatzberichte gemeinsam mit anderen Beamten zu verfassen. Sie meinte ebenfalls, es sei gelinderes Mittel einen 60kg Hund auf jemanden zu jagen, der sich einer Identitaetsfeststellung entziehen moechte.
Diese Ausfuehrungen der Polizistin wurde dann auch vom Publikum im Gerichtssaal mit verbalen Kommentaren nicht widerspruchslos hingenommen, was zu einer kurzen Unterbrechung und einer Ruege seitens des Richters fuehrte.

Der dritte und letzte Zeuge im Beweisverfahren war der zweite Gschmierte, der nur meinte er habe waehrend der Amtshandlung telefoniert und nichts mitbekommen. Tja, zu schlecht abgesprochen und gelogen.

Der Richter sprach den Angeklagten im Zweifel frei mit der Begruendung, dass es fuer die Beamtin nicht sehr gefaehrlich gewesen sein konnte, wenn sie beim Nachlaufen des Beschuldigten in seine flache Hand gelaufen sein koennte. Offensichtlich glaubte auch der Richter nicht den Ausfuehrungen der Polizistin.

Anzumerken ist, dass vor dem Verhandlungssaal waehrend der Verhandlung 3 Bullen abgestellt wurden. Im Verhandlungssaal besetzten offensichtlich zwei weitere in Zivil gekleidtete Kiwara Plaetze. Sie waren schon etwa 30min vor der Verhandlung im Eingangsbereich des Gerichts und wurden am Ende dabei gesehen, wie sie sich von den Bullen verabschiedeten und mit
einem silbernen Skoda Kombi mit dem Kennzeichen PL 247 AX wegfuhren. Sie waren eher schmaechtiger, braune kurze Haare, etwa Anfang 30 und spielten staendig mit ihren Handys. Ein Grund, warum der Angeklagte und einige Anwesende den Kontakt (mit Anderen) scheuten und recht schnell weg waren – nicht uebel nehmen 😉

Allgemein war es sehr toll, dass soviele solidarische Personen den Prozess trotz kurfristigem Aufruf verfolgten!!!

Widerstand gegen Staat & Kapital!