Für die vier Klassenkampf-Gefangenen, die für den 1. Mai in Yogyakarte ins Cebongan-Gefängnis überstellt wurden, hat der Prozess begonnen. Die (Ruf-)namen der vier verhafteten Gefährten sind Azhar, Zikra, Boim, und Edo.
Die Anarchistische Aktion zum Gedenken an den 1. Mai tritt in eine neue Phase. Die Klassenkampfs-Gefangenen, die an der Demonstration an der Kreuzung außerhalb der UIN Yogyakarta (Staatlich Islamische Universität Sunan Kalijaga ) teilgenommen haben, hatten am 26. Juli ihre 1. Anhörung vor dem Sleman Bezirksgericht.
Die 1. Vorverhandlung begann mit dem Vorlesen der Anklageschrift gegen die Gefährt*innen durch den Staatsanwalt. Er erklärte, dass dieser Prozess getrennt von dem Strafverfahren stattfinden soll und forderte eine getrennte Verhandlung.
Der Prozess findet in fortlaufender Reihenfolge statt:Azhar und Zikra sind Fallnummer 306 / Pd.B / 2018 / PNSmn, Edo und Boim Fallnummer 305 / Pid.B / 2018 / PNS mn. Obwohl der Prozess im selben Raum stattfindet, handelt es sich damit um eine Abtrennung.
Es wurde eine getrennte Anhörung gefordert, da die Angeklagten jeweils anderen Anschuldigungen aus laufenden Prozessen ausgesetzt sind. In der verlesenen Anklage wurden Beweise für Gewalt und Zerstörung öffentlicher Einrichtungen präsentiert. Dies entspricht den bereits von der Polizei gesammelten Beweismitteln.
Auf Grundlage der Strafanzeige, sind die Häftlinge entweder durch den Artikel 170 Absatz 1 mit einer Höchststrafe von 5 Jahren Gefängnis bedroht oder es greift der Artikel 406 des Strafgesetzbuches, der eine Höchststrafe von 2 Jahren Haft vorsieht. Es wurden auch Beweismittel herangeführt, die belegen, dass die vier Gefährt*innen während des M1 eine Straftat begangen haben. Die vier Angeklagten äußerten sich nicht zur Anklage.
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