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Text über die Repression im Zusammenhang mit dem Widerstand gegen den G 20 Gipfel in Hamburg

Die Gesellschaft ist gescheitert, wenn sie diejenigen einsperrt, die sie in Frage stellt! Feuer und Flamme der Repression. Die Kampagne “United we stand” ruft zu Aktionstagen vom 28.1. bis zum 4.2.2018 auf.

eingegangen am 23.1.2018

Eine Zusammenfassung für internationalistische Genoss_innen:
G20-Repression:
Gefangene * Knastbedingungen * Prozesse * Video- und Fotofahndung * Hausdurchsuchungen

Der G20 Gipfel und die Tage der euphorischen Stimmung auf den Straßen im Schanzenviertel waren geprägt von einer massenhaften Wut und Angriffslust, die wir so schon seit Heiligendamm und Frankfurt nicht mehr in Deutschland vermuten konnten.

Die Repression, die folgte und auch im vornherein schon durch die Gesetzesänderung (§114ff.) und präventive polizeiliche Maßnahmen ihren Lauf nahm, erreichte mit der Veröffentlichung der Fahndungsfotos durch die „Sonderkomission (Soko) Schwarzer Block“ am 18.12.2017 wohl ihren abscheulichen Höhepunkt.

Im Ausland haben die Repressionsschläge kaum Gehör gefunden und unsere internationalen Genoss_innen, die mit uns auf der Straße waren oder voller Begeisterung die Krawalle in den Medien verfolgten, berichteten, dass sie wenig bis gar nichts von Gefangenen, Verurteilten oder dem Verfolgungswahn der Behörden erfahren hätten.

Part I: Gefangene
Zur aktuellen Situation
Die Bullen haben eine 40-köpfige Soko gegründet, die u.a. das Netz nach bewegten und unbewegten Bildern durchforstet, um diese für die weitere Kriminalisierung von Aktivist*innen zu nutzen. Zur Zeit sitzen an die 200 Cops vor den Bidschirmen und lassen Gesichtserkennungs-software einen Großteil der Vorarbeit für ihre Ermittlungsverfahren leisten.
Der Staat, inklusive Medien, Bullen und Aktivbürgertum, verfolgt hier ganz klar das Ziel der Umdeutung der Krawalle. Wir haben es geschafft den Diskurs dieser Tage zu bestimmen, aber wir sehen gerade, in Form von hohen Strafen, Denunziationen und öffentlicher Hetze, dass wir nicht von einer kontinuierlichen Stärke der Kämpfe sprechen können und somit zurück geworfen sind auf ein bloßes Reagieren; Tag-X Demos, Knastkundgebungen, kaputte Scheiben hier und da..

Nach den 3 Tagen der Auseinandersetzungen in Hamburg saßen ursprünglich 51 Gefangene in Untersuchungs-Haft (U-Haft). Von ihnen blieben 28, meist nicht-deutscher Staatsbürgerschaft, in den Knästen der JVAs Billwerder, Hahnöfersand und Holstenglacis. Sie kommen aus den Niederlanden, Frankreich, der Schweiz, Österreich, Spanien, Italien, Polen, Ungarn, Deutschland und Russland. Dazu kamen mehrere Hundert, die für wenige Tage in Gewahrsamnahme in der neu errichteten Gefangenensammelstelle (Gesa) fest gehalten und erkennungsdienstlich (ID, Fingerabdrücke, Fotos, freiwillige DNA-Abnahme) behandelt wurden.
Den noch verbliebenen/verbleibenden G20-Gefangegen werden verschiedene Straftaten vorge-worfen, die in vielen Fällen normalerweise keine U-Haft rechtfertigen würden. Die Vorwürfe reichen von Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, über Landfriedensbruch bis hin zu Widerstand und tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte nach §§ 113/114 StGB (s. Erklärung unten).

Aktuell, Anfang Januar 2018, sind noch 7 Menschen in Hamburg in Haft. Viele Verurteilte sind in Berufung gegangen. Auch Peike, der zu 2 Jahren und 7 Monaten verurteilt wurde und gerade noch in Untersuchungshaft sitzt.

Zu den Bedingungen in der Gesa und U-Haft
Mehr als 100 Anwältinnen und Anwälte waren in 24-Stunden-Schichten in der Gefangenen-sammelstelle (GeSa) während und nach den Gipfeltagen in Hamburg-Harburg präsent. Insgesamt wurden mehr als 250 Personen betreut. Mehrere Gefangene berichteten, dass ihnen keine Hygieneartikel zur Verfügung gestellt wurden, obwohl sie diese benötigten. Bei einer jungen Frau wurde die Verweigerung mit dem Kommentar begleitet “Demonstrantinnen bekommen nicht ihre Tage“. In einem weiteren Fall berichtete eine junge Frau, sie habe sich vor den Augen der Beamt*innen einen Tampon einführen müssen.
In den Zellen war es brütend heiß, teils waren 8 Gefangene statt 5 in einer Zelle. Zu essen gab es Knäckebrot – zwei Scheiben in 24 Stunden, Toilettengänge waren nur selten möglich. Durch regelmäßige Tritte gegen die Zellentüren wurden die Gefangenen vom Schlafen abgehalten, ebenso durch die Dauerbeleuchtung, während andere komplett ohne Licht waren.
Eine verletzte junge Frau, die am Freitag (7. Juli) um 12 Uhr mittags mit Verdacht auf Nasenbein-bruch in die GeSa eingeliefert wurde, erhielt 15 Stunden lang keine Nahrung. Ihre Verletzung wurde nicht geröntgt. Sie wurde erst 40 Stunden nach ihrer Festnahme einem Richter vorgeführt.

Die Gefangenen in U-Haft dürfen nur mit richterlicher Erlaubnis besucht werden. Diese Besuche werden auch streng überwacht (s. z.B. Brief von der Mutter des Gefangenen Fabio auf der Webseite von United We Stand. Des Weiteren konnten wochenlang keine Pakete mit frischer Wäsche an die Gefangenen zugestellt werden.

Die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft wird u.a. mit der „Verteidigung der Rechtsordnung“ begründet. Flucht- oder Verdunkelungsgefahr, die üblicherweise in Deutschland U-Haftgründe dar-stellen, spielten keine Rolle. Damit stellt die U-Haft allein schon eine generalpräventive Maßnahme dar. Die Tatsache eines nicht-deutschen Passes verschärfte die Annahme, potentiell Feind*in dieser Gesellschaft zu sein, in Bezug auf die U-Haft sowie bei der Urteilsverkündung. Noch dazu bekamen viele Freigelassene in den Monaten darauf Briefe, mit der Aufforderung zur freiwilligen DNA-Abgabe.

Part II: Prozessführung – Urteile
Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass sich durch alle Prozesse der rote Faden zieht, dass egal welcher Vorwurf und egal welche Menschen vor den Richter*innen und Staatsanwält*innen saßen, allen die Gesamtschuld an den Ausschreitungen v.a. von Freitag Nacht vorgeworfen und sie dafür dann auch verurteilt wurden. Zu dieser Massenbeteiligung an Straßenkämpfen und Angriffen auf Polizist*innen und Privateigentum, dürfe es auf keinen Fall noch einmal kommen. Diese Angst zeigt sich in den unfassbar politisch motivierten Plädoyers dieser machtbesessenen Advokaten, die nach den großflächigen Krawallen, wie überall auf der Welt versuchen, die Kämpfenden als isolierte Straftäter*innen ohne politische Inhalte zu brandmarken und einzuschüchtern.
Um die Empörung über die Urteile und deren Begründungen zu verstehen, ist es wichtig zu erklären, dass es der deutsche Bullenapparat immer wieder versucht, mit Bezichtigungen der Tatbeobachter*innen (Tabos) (s. Erklärung unten) und zusammengeschnittenen Kameraszenen, Verurteilungen herbei zu führen. Verhaftungen, gerade auf Demos, stützen sich in Deutschland oft ausschließlich auf vermeintliche Beobachtungen dieser Tabos. In der Vergangenheit ließen sich ihre Aussagen jedoch selten halten, so dass wenige (jedoch stets Biodeutsche im Gegensatz zu z.B. Kurd*innen) zu Bewährungsstrafen, jedoch fast nie zu Gefängnisstrafen nach Demos oder Kundgebungen verurteilt wurden.

Ein weiterer Punkt ist in der deutschen sogenannten linken Szene zu suchen: Hier gab es in den 80er Jahren die Kampagne „Anna und Arthur halten‘s Maul“. Eine Kampagne die sich auf das Recht auf Aussageverweigerung beruft. Demnach muss ein*e Festgenommene*r oder Angeklagte*r vor den Bullen und Gericht nichts weiter als die Angaben machen, die auf ihrem*seinem Ausweis stehen. Dieses Recht als Waffe zu begreifen – als Schutz davor, Strukturen frei zu legen oder andere zu belasten, aber auch als Widerstandsakt, indem mensch sich dem Dialog mit den Autoritäten gerade im Gerichtssaal entzieht – ist leider nicht mehr selbstverständlich in Strukturen verankert. Die Entscheidung eine Aussage zu machen oder nicht, wird oft individuell getroffen oder der Strategie des Anwalts, der Anwältin überlassen.

Daher gab es nicht nur Deals und Geständnisse unter den G20-Gefangenen, die unter bestimmten Bedingungen auch Sinn machen, sondern es ging auch soweit, dass sich Menschen erniedrigen ließen, sich bei Richter*innen und Bullen  entschuldigten, ja sogar bei der HASPA(Bank) und Budni (Drogeriekette). (Beispiel: Ein 28-jähriger Hamburger verlas ein Geständnis: Er wisse selbst nicht, was ihn an diesem Abend geritten habe, sagte er. Er sei nur aus Neugierde ins Schanzenviertel gegangen, nachdem er Fernsehbilder der Ausschreitungen gesehen hatte. Dort habe ihn die Menge mitgerissen “Wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte, würde ich an dem Abend einfach zu Hause bleiben und mir alles im Fernsehen anschauen”, sagte er am Dienstag. Er sei in jener Chaosnacht eigentlich auf dem Weg nach Barmbek gewesen, wo er inzwischen lebe, sei zufällig in die Ausschreitungen am Pferdemarkt geraten, habe einen „Schwall Pfefferspray” abbekommen und sei dadurch in Wut geraten. Außerdem habe er vorher gekokst. Das Urteil: 3 Jahre Knast.)

Fabio sticht als ein G20-Gefangener hervor, von dem wir ein politisches Statement nachlesen konnten, das er vor Gericht verlesen hat. Es zeugt nicht nur von Mut und politischer Gewissheit, dass er das gemacht hat, sondern es bedeutet auch einen extrem wichtigen Schritt um zusammen der Repression stand zu halten, nicht einzuknicken und dem Diskurs der Kriminalisierung unsere Deutung der Kämpfe entgegen zu setzen.

Am Ende des Textes sind mehrere Beispiele von G-20-Prozessen angefügt.
Prozessberichte können auf der Seite „United We Stand“, auch teilweise auf englisch, verfolgt werden. Weitere Prozesse werden mit Sicherheit aufgrund der letzten Hausdurchsuchungen und polizeiinternen sowie öffentlichen Fahndungsaufrufe folgen (s.u.).

Part III: Erste Hausdurchsuchungen
Erste Hausdurchsuchung vor dem Gipfel:
In Rostock sind am Abend des 1. Juli die Wohnungen von zwei Genossen durchsucht worden. Die Hausdurchsuchungen wurden nach jetzigem Kenntnisstand zur „Gefahrenabwehr“ durchgeführt. Bei der Durchsuchung mitgenommen wurden Speichermedien, Computer, die Privathandys und Kleidung. Einem Betroffenen wird vorgeworfen Straftaten im Rahmen der G20-Proteste geplant zu haben. In den Tagen vor den Durchsuchungen hat es Observationen gegeben. Der zweite Betroffene ist noch am selben Abend freigelassen worden.

Durchsuchung 8.7
Im Anschluss an den G20-Gipfel durchsuchte das LKA Hamburg am 8. Juli das Internationale Zentrum B5 in St. Pauli. Um 10:45 Uhr stürmten Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten in das Vereinslokal und stürzten sich auf die anwesenden Personen. Ohne Nennung von Gründen wurden die Anwesenden gefesselt und die Räumlichkeiten des Vereins sowie zwei Privatwohnungen im selben Gebäude durchsucht. Auch die Kellerräume des angrenzenden Kinos B-Movie und der Einkaufsgemeinschaft FoodCoop wurden durchwühlt. Angeblich sollten sich Molotowcocktails in den Räumen befinden, was sich als haltlose Diffamierung erwies.

Durchsuchungswelle aufgrund der Plünderungen:
Die Polizei Hamburg durchsuchte kurz nach dem Gipfel 14 Objekte in Hamburg und Schleswig Holstein. Grund dafür waren Plünderungen in der Krawallnacht Freitagabend von einem Apple Store. Einige Handys wurden geortet, den Besitzer*innen wurde Hehlerei vorgeworfen. Noch dazu wurde ein Handyladen durchsucht, in dem vermeintlich geplünderte Handys verkauft wurden.

Linksunten.indymedia.org Verbot
Am 25. August hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière die Nachrichtenplattform “linksunten.indymedia.org” auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. Linksunten-indymedia war für die deutsche sogenannte linke und linksradikale Szene das Nachrichten- und online Diskussionsmedium, auf dem alle Bekenner_innenschreiben, Demoaufrufe und wichtige Tagespolitik bundesweit zusammen getragen wurden. Die linke Szene nahm diese Platform genauso wichtig, wie sie der Staatsschutz, die Bullen und zuletzt auch die bürgerliche Presse als verlässliche Quelle und Stimmungsbaromteer für anstehende Auseinandersetzungen ansahen. Das Weiter-betreiben des seit 2009 bestehenden offenen Netzwerkes von linken Medienaktivist*innen und Journalist*innen, erklärte de Maizière zur Straftat. In Baden-Württemberg kam es diesbezüglich zu mehreren Hausdurchsuchungen, denen bisher keine Festnahmen folgten. Aktuell fahndet das BKA nach dem Standort des durch die Plattform genutzten Servers. Weitere Durchsuchungen sind nicht auszuschließen.

Über den Zeitpunkt der Verbotsverfügung kann nur spekuliert werden. Es ist denkbar, dass das Innenministerium das angekratze Image aufpolieren wollte, nachdem nahezu wöchentlich neue Medienberichte und Erkenntnisse über die massive Polizeigewalt gegen Anti-G20-Demonstrant*innen erschienen waren.

Part IV: Landesweite Durchsuchungen am 5.12.2017 | Ermittlungsverfahren „Rondenbarg“
Am Morgen des 5.12.2017 durchsuchten knapp 600 Bullen in mehreren Bundesländern (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hamburg, Berlin, Hessen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz) insgesamt 23 Privatwohnungen und 2 linke Zentren (Göttingen & Stuttgart). Nach Angaben der Bullen wurden hauptsächlich Computer, Laptops, Handys und Datenträger (Festplatten, USB-Sticks, …), aber auch einige legale Waffen beschlagnahmt. Keiner der Betroffenen wurde festgenommen.

Alle Durchsuchungen stehen im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren zum ersten Tag des G20-Gipfels in Hamburg: Etwa 200 militante Genoss*innen waren früh morgens am 7.7. auf dem Weg in Richtung Innenstadt, als sie am Rondenbarg auf mehrere Bulleneinheiten trafen und der Demonstrationszug in der Folge zerschlagen und mehrere Genoss*innen schwer verletzt wurden. (https://www.youtube.com/watch?v=m84fSC2gK4Q) Mehrere Dutzend wurden noch vor Ort festgenommen, ihre Personalien festgestellt und Fabio saß seit diesem Tag in Untersuchungshaft.  Fast alle der 5 Monate später durchsuchten Personen, waren bereits an diesem Tag unter den Verhafteten. Ihnen werden besonders schwerer Landfriedensbruch, versuchte gefährliche Körperverletzung und Widerstand vorgeworfen.

Da die dort Festgenommenen einen Großteil der während des Gipfels Inhaftierten bildeten und die Bullen ansonsten bisher sehr wenige organisierte Militante zu fassen bekamen, versuchten Polizei und Presse im Nachhinein, die ‚Rondenbarg-Gruppe‘ als besonders gewalttätig zu zeichnen und sie für die gesamten Zerstörungen und direkten Aktionen des G20-Gipfels verantwortlich zu machen. Im Zusammenhang mit diesem Versuch standen auch die Durchsuchungen vom 5.12., deren „Erfolg“ von der Polizeiführung auf einer großen Pressekonferenz verkündet wurde.

Für uns steht hinsichtlich der Durchsuchungen fest, dass sie weniger auf den Beweis der individuellen Teilnahme am Protestzug des 7.7. abzielten (die Personen wurden ja bereits vor Ort festgestellt), sondern neben eines öffentlichen Spektakels, vor allem die Aufdeckung der hinter den Aktionen vermuteten Organisationsstrukturen zum Ziel hatte.

Von offiziellen Stellen bisher nicht bestätigt aber durch mehrere Presseberichte veröffentlicht, suchen die Bullen in den sichergestellten Computern und Unterlagen vor allem nach Hinweisen auf jene Strukturen, die die militanten Aktionen in Hamburg vorbereitet und ermöglicht haben sollen. So wurden besonders im Gebiet um die Elbchaussee (https://www.youtube.com/watch?v=Ujb-sMtJfSk) nach Angaben der Bullen mehrere Behälter und Erdbunker mit Vermummungsmaterial, Feuerwerk und Kleidung gefunden, wodurch sich die deutsche Polizei in ihrer Annahme bestätigt sieht, dass lokale Strukturen die logistische Ausstattung der angereisten internationalen Genoss*innen organisiert hätten. Für das Anzünden von ca. 20 Autos in der Elbchaussee am 7.7. werden dann jedoch hauptsächlich die internationalen Genoss*innen verantwortlich gemacht.

Part V: Fahndungsfotos Polizei Hamburg
In der Nacht auf den 8. Juli veröffentlichte die Hamburger Polizei ein „Hinweisportal“ mit dem Aufruf an die schaulustige Öffentlichkeit, vermeintlich belastendes Foto- und Video-Material der eigenen Smartphones und Kameras hochzuladen. Einen halben Tag nach der Veröffentlichung jubilierte sie, dass „bisher über 1000 Dateien eingegangen“ seien. Durch ihren Aufruf zu Denunziation und Verrat provozierte die Polizei eine private „Online-Hetzjagd“. Die Soko “Schwarzer Block” ist dabei, mehr als zwölf Terabyte Bilddateien auszuwerten. Insgesamt verfolgen in der Ermittlungsgruppe 163 Cops 3340 Fälle.
Montag den 18.12 veröffentlichte die Polizei Hamburg, 104 Fotos von 104 angeblichen Täter*innen und 5 Videos zu den Kategorien: „Elbchaussee“,  „G20 Not Welcome Demo!“, „Plünderungen“, „Stein- und Flaschenbewurf“, „Rondenbarg“. Dazu kamen viele dieser Fotos auf die Titelseiten der deutschen Presse.

Die Hamburger Bullen kündigten an: “Es wird weitere Fahndungen geben, weil wir erhebliches Beweismaterial haben, das noch ausgewertet wird.”

Fünf Beispiele von G20-Prozessen
1.  Vorwurf: Flaschenwurf
Der erste Prozess fand gegen den Niederländer Peike statt. Er soll laut Gericht am Abend des 6. Juli im Schanzenviertel zwei Flaschen auf einen Berliner Bullen geworfen haben. Die zwei einzigen Zeugen, Polizeibeamte aus Berlin, hatten deutliche Wahrnehmungslücken und beschrieben beide einen vermeintlichen Werfer, der optisch nicht mit dem Angeklagten übereinstimmte.
Die Staatsanwaltschaft begründete ihre Forderung nach einer Haftstrafe mit der Mitverantwortung an den „bürgerkriegsähnlichen Zuständen“ am Freitagabend (an dem sich Peike schon in Haft befand!). Richter Johann Krieten, als rechter Hardliner bekannt, gab seine Erkenntnisse im Urteil von sich: „Polizeibeamte sind kein Freiwild für die Spaßgesellschaft. Polizeibeamte sind kein Freiwild für erlebnisorientierte Gewalttäter.“ Er nenne das Gewalttourismus mit dem Reiseziel Bullenjagen und Haspa entglasen. Die Strafe sei aus „generalpräventiven“ Gründen nötig. Dieses Schwein verkündete das Urteil von 2 Jahren und 7 Monaten Haft.

2. Pfefferspray und Murmel
Der Angeklagte wurde am Samstag den 8.7. nahe des Dammtorbahnhofs, aufgehalten und durchsucht. Ihm wurde unterstellt auf dem Weg zur Demo „G20 Not Welcome“ gewesen zu sein. In seinem Rucksack befanden sich u.a. ein Pfefferspray, eine Taucherbrille und kleine Böller. Er soll gegen das Versammlungs-, Waffen- und Sprengstoffgesetz verstoßen haben. Erneut endete der Prozesstag mit einem absurd überhöhten Urteil: 6 Monate Haft auf 2 Jahre Bewährung. Oberstaatsanwalt Elsner verkündete seine Propaganda, fernab dieses Falls: Das Bewerfen von Beamten mit Steinen und Flaschen habe bei Demonstrationen ganz erheblich zugenommen. Der Angeklagte müsse eigentlich einen Dankesbrief an die Beamten schreiben, die ihn festnahmen – wenn er geworfen hätte, drohte der Richter weiter, müsste er länger in Haft.

3. Umfangreiche Einlassung
Die Staatsanwaltschaft warf dem 21-Jährigen Angeklagten vor, auf der Demo am Fischmarkt 6 Flaschen in Richtung der Bullen geworfen zu haben, sowie bei der Festnahme Widerstand geleistet zu haben. Nachdem der Richter ihm sein Recht auf Aussageverweigeung erklärt hatte, erfolgte durch den Anwalt des Angeklagten eine umfassende Einlassung: In den letzten 2 Monaten, die er in Haft verbrachte, habe er viel über Einsamkeit gelernt. Er wolle nie wieder sich und seine Familie in eine solche Hölle bringen. Er sei sich über seine Dummheit bewusst. Polizisten seien auch Menschen. Der Richter verurteilte den Beschuldigten zu 1 Jahr 5 Monaten, mit 2 Jahren Bewährungszeit, sowie 500€ Ordnungsgeld, dass an die „Witwen und Weisen der Polizei“ gespendet werden soll.

4. Gefährliches Werkzeug
Die Anklage: gefährliche Körperverletzung mit einem gefährlichen Werkzeug (Glasflasche), sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der Angeklagte gestand seine Tat und bereute seine Handlungen. Er stimmte der DNA-Abnahme zu, die im Gerichtsgebäude während einer Unterbrechung der Verhandlung statt fand. Der Tabo Hachmann sei dem Angeklagten nach dem vermeintlichen Flaschenwurf gefolgt und habe beobachtet, wie er in einem Kiosk seine „Vermummung“ ablegte und sich eine Straßenecke weiter umzog.

Urteil: 1 Jahr Haft ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährung. Der Beschuldigte habe das Gewaltmonopol des Staates in Frage gestellt und bei seiner Tat den „Menschen in der Uniform“ nicht mehr gesehen. Die Polizei verdiene Hochachtung und Respekt für ihren Einsatz und dürfe keine Zielscheibe werden, hieß es in der Urteilsverkündung.

Fabio‘s Prozess
Fabio ist gegen eine Kaution von 10 000€ erst mal aus dem Jugendknast entlassen. Sein Prozess dauert an. Vorwurf: besonders schwerer Landfriedensbruch im Fall „Rondenbarg“. Hier ein Ausschnitt aus Fabios Prozesserklärung: „[…] Zunächst einmal möchte ich sagen, dass die Herrschaften Politiker, Polizeikommissare und Staatsanwälte wahrscheinlich glauben, dass sie den Dissens auf den Straßen aufhalten können, indem sie ein paar Jugendliche festnehmen und einsperren. Wahrscheinlich glauben diese Herrschaften, dass das Gefängnis ausreicht, um die rebellischen Stimmen aufzuhalten, die sich überall erheben. Wahrscheinlich glauben diese Herrschaften, dass die Repression unseren Durst nach Freiheit aufhalten wird. Unseren Willen, eine bessere Welt zu erschaffen. Ich habe meine Entscheidung getroffen und habe keine Angst davor, wenn es einen Preis geben wird, den ich ungerechterweise dafür zahlen muss. […]  Nichtsdestotrotz gibt es noch etwas, das ich Ihnen sagen möchte, ob Sie mir es glauben oder nicht: Gewalt mag ich nicht. Aber ich habe Ideale und ich habe mich entschieden, für sie zu kämpfen…“.

Erklärungen:
Tatbeobachter*innen (Tabos) sind so gekleidet wie alle anderen Demoteilnehmer*innen: mal bunt, mal mit Bierflasche oder vermummt. Sie laufen neben uns in den Reihen und sind nur sehr schwer ausfindig zu machen. Sie beobachten vermeintliche Straftaten ohne zunächst einzugreifen und informieren ihre Kolleg*innen für spätere Festnahmen. Sie werden später als Zeug*innen geladen. Tabos sind einer jeweiligen Hundertschaft zugehörig.
Im Gegensatz dazu gibt es noch weitere zivil gekleidete Bullen: die sogenannte PMS (für Politisch Motivierte Straßengewalt).  Diese Zivis laufen meißt in größeren Grüppchen, offen sichtbar, neben den Bullenketten, haben Stöpsel im Ohr, sind bewaffnet und geben Hinweise, über die ihnen bekannten Gesichter, an die BFE (Beweis- und Festnahme Einheit, „Greiftrupp“) weiter (vergleichbar mit der französischen BAC).

Gesetzesverschärfung: Der bisherige §113 wird seit dem 30.05.17 nun aufgeteilt in § 113, welcher Widerstandshandlungen umfasst, und in § 114, welcher „tätliche Angriffe“ normiert. Der neu formulierte §114 beinhaltet den „tätlichen Angriff“ gegen Vollzugsbeamt*innen (Bullen, Rettungskräfte) als eigenen Straftatbestand. Als „tätlicher Angriff“ kann jede aktive Handlung gegen den Körper der Polizist*innen definiert werden. Z.B., wenn du versuchst dich aus einem Polizeigriff zu befreien oder den Arm einer*s Polizist*in bei einer Festnahme wegschlägst. Das Mindeststrafmaß bei §114 beträgt 3 Monate Freiheitsstrafe.
Dazu kommt, dass das bloße Mitführen einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs als besonders schwere Widerstandshandlung oder besonders schwerer tätlicher Angriff erfasst wird, unabhängig davon, was du damit vorhast. Du kannst auch dafür angeklagt werden, dass dein*e Begleiter*innen einen solchen Gegenstand auf der Demo bei sich trugen (z.B. Glasflasche, Nagelfeile).

Society has failed, when it imprisons those who question it!

Feuer und Flamme der Repression!

In diesem Sinne ruft die Kampagne „United we stand“ zu Aktionstagen vom 28.1. – 4.2.2018 auf.