Wiederaufnahme des Verfahrens zurückgewiesen
Im Dezember hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen unsere in Köln inhaftierte Gefährtin zurückgewiesen. Deshalb ist das Urteil über siebeneinhalb Jahre Gefängnis rechtsgültig. Die Entscheidung unserer Gefährtin ist es, so früh wie möglich nach Spanien ausgeliefert zu werden, um ihrem Umfeld nahe zu sein. Derzeit ist sie noch im selben Gefängnis in Köln inhaftiert und kann Briefe erhalten.
Lisa, nº 2893/16/7
Justizvollzuganstanlt (JVA) Köln
Rochusstrasse 350
50827 Köln (Germany)
Andererseits hat im selben Monat die Aachener Staatsanwaltschaft, nach fast einem Jahr, den Einspruch, gegen den Freispruch unserer Gefährtin in Holland zurückgezogen. Wir sind sehr glücklich für sie! (mehr Informationen auf solidariteit.noblogs.org)
“Solidarität ist unsere beste Waffe! “