Nikos Romanos, anarchistischer Gefangener in Griechenland war vom 10. November bis 10. Dezember im Hungerstreik. Im gerichtlichen Verfahren wurde sein Gesuch verweigert, im Rahmen von Bildungsurlaub Lehrveranstaltungen der Universität zu besuchen. Als Antwort darauf fanden vielfältige Solidaritätsaktionen innerhalb und außerhalb der Gefängnisse der griechischen Demokratie und auch international statt.
Vor allem war es die Dringlichkeit der Situation, die zu Straßenkämpfen führte und die Rebellion über das vom griechischen Staat kontrollierte Territorium beflügelte. Gleichzeitig tauschten GenossInnen bereitwillig Ideen und Sehnsüchte im Verlauf des Monats aus und verschiedenste Aktionsformen erblickten aufgrund des Hungerstreiks in Haft das Licht der Welt.: Transparentaktionen, direkte Aktionen, wie beispielsweise zahlreiche Brandstiftungen und Angriffe mit selbstgemachten Explosivstoffen (hauptsächlich gegen Bankautomaten), Angriffe auf die Polizei, Straßenkämpfe und massive Auseinandersetzungen mit Ordnungskräften, Errichten von Blockaden, Sabotageakte (unter Anwendung von Klebstoff, Farben usw), tätliche Angriffe gegen Repräsentanten der Macht, spontane Proteste gegen öffentliche Auftritte von PolitikerInnen, symbolische Besetzung von Radio- und Fernsehsendern, eine Besetzungswelle von staatlichen bzw. in Verbindung zu ihm stehenden Gebäuden oder Gegeninformationsversammlungen. Die Kreativität und Konfliktualität verschiedener anarchistischer Einzelpersonen und Gruppen sind vermutlich nicht stark und entschieden genug, um den Kampf in gleicher Intensität auf Alltagsebene weiterzuführen. Es gibt aber immer die Chance, dass neue Projekte aus den letzten Begegnungen der GefährtInnen in besetzten Gebäuden, Aktionen auf der Straße, usw. hervorgehen. Jedoch, nur wenn Menschen, die in Solidarität zu Nikos Romanos stehen, insbesondere AnarchistInnen, bereit sind über die Besonderheiten, die sich in den letzten Tagen seines Streiks ereignet haben, zu reflektieren und sich darauf vorbereiten, eine dringend benötigte Solidarität angesichts eines neuen Hochsicherheitsgefängnisses in Domokos, so wie die allgemeine Verschlechterung der Gefängnisbedingungen zu praktizieren.
Nachdem er seinen ersten Antrag wiederholt auf rachsüchtige Weise abgelehnt sah, wurde er erpresst, die elektronische Fußfessel letztendlich doch als Möglichkeit zu akzeptieren, um Bildungsfreigang zu bekommen, als “einen letzten Ausweg”, der umso dringender wurde, da sein Gesundheitszustand sich rapide verschlechterte. Tatsächlich stoppte er seinen Hungerstreik erst, nachdem das Parlament fast einstimmig (laut offiziellen Berichten mit Ausnahme zweier Abgeordneter der führenden Regierungspartei, während Abgeordnete der Neonazipartei bei der Abstimmung offenbar quasi-präsent waren) zugunsten der Novelle abstimmte, die der Justizminister eingebracht hatte. Diese Novelle bezieht sich auf Gefangene – Strafgefangene (gerichtlich verurteilt) und Verklagte (die auf ihren Prozess warten) – die das Recht haben an einer Institution für höhere Bildung, falls es in der selben Region der staatlichen Einrichtung, in der sie eingekerkert sind eine gibt, ein Studium aufzunehmen aber de facto keinen Bildungsfreigang bewilligt bekommen haben, um ihre Kurse regulär besuchen zu können. Es definiert, dass jeder und jede dieser Gefangenen in einem Semester eines akademischen Jahres 1/3 Kurse und Praktikumsaktivitäten erfolgreich belegt haben müssen, indem sie sie durch Fernkurse abschließen. Nur dann wird der Anspruch auf Bildungsfreigangstage, an denen sie die elektronische Fußfessel tragen müssen, um an den Kursen physisch teilzunehmen, gewährt. Der Justizminister nahm die Verordnung zur elektronischen Fußfessel erst im letzten Moment mit auf und stellte dabei sicher, dass die entsprechenden Disziplinarkammern (Gefängnisräte) den Antrag eines/einer Gefangenen auf Bildungsfreigang immer noch ablehnen können, sofern sie eine “besondere Rechtfertigung” für ihre Negativentscheidung geltend machen (selbst nachdem der oder die Gefangene die benötigten Fernkurse innerhalb der Gefängnismauern abgeschlossen hat und wie wir annehmen selbst wenn er oder sie die Überwachung mittels Fußfessel außerhalb der Mauern akzeptiert). Diese Gesetzesnovelle gilt für alle Fälle verurteilter und auf ihren Prozess wartender Gefangener, die vom Studentenfreigang ausgeschlossen sind (also nicht nur in Nikos Romanos Fall). Fast alle politischen Parteien hatten bei dieser Gelegenheit durch die Förderung weiterer repressiver Maßnahmen gegen Gefangene einen Wahlvorteil und verpassten gleichzeitig nicht ihre Chance mit ihrem humanitären und demokratischen Profil zu protzen.
Nikos beendete seinen Streik nach 31 Tagen, ringt aber immer noch nach ein paar Atemzügen der Freiheit. Aufgrund des Ergebnisses und da wir wissen, dass seine Forderung nicht erfüllt wurde, fordern wir, was ihm von vornherein hätte gewährt werden müssen: Bildungsfreigang vom Gefängnis.
Im Gegensatz zum weitverbreiteten Gefühl des “Sieges”, empfinden wir, dass, abgesehen des wertvollen Lebens unseres Genossen und der Erkenntnis, dass wir auf jede Erpressung durch die staatlichen Lakaien reagieren sollten, indem wir alle Formen des Kampfes gegen die Knastgesellschaft intensivieren, und zwar nicht irgendwann in ferner Zukunft sondern jetzt, nichts gewonnen wurde.
Wir stehen fest an der Seite der kämpfenden Gefangenen und gegen die Erzwingung des Gebrauchs von Telekonferenzen und elektronischer Fußfesseln als noch einer weiterer Methode zur Isolation der von Staat/Kapital Verurteilten. Die Solidarität mit Gefangenen muss jetzt mehr als jemals zuvor und mit allen nötigen Mitteln in die Offensive gehen.