Am 31. Mai 2017 sollte in Nürnberg ein Berufsschüler nach Afghanistan abgeschoben werden. Zu diesem Zweck wollte die Polizei ihn vor den Augen seiner Mitschüler*innen direkt aus dem Klassenraum heraus abführen. Die wollten das jedoch nicht hinnehmen und reagierten mit hunderten anderen Menschen auf den Abschiebeversuch mit lautstarkem Protest und einer Blockade des Polizeiwagens, in dem der Schüler weggebracht werden sollte. Bei dem gewaltvollen Vorgehen der Polizei gegen die insgesamt rund 300 Abschiebegegner*innen kam es zu mehreren Verletzten und Festnahmen.
Im Nachgang dieser Ereignisse hat mittlerweile eine kaum mehr zu überblickende Anzahl von Menschen Post von der Polizei bekommen. Viele von ihnen müssen mit Anklagen und Prozessen rechnen; Leute aus anderen Städten haben bereits Strafbefehle im Zusammenhang mit dem 31.Mai bekommen. Und noch immer dauern die Ermittlungen an und die Liste der Beschuldigten, deren Engagement der Staat ganz offensichtlich hart abstrafen möchte, wird stetig länger. Auch die Bleibeperspektive des Berufsschülers, der abgeschoben werden sollte, ist weiter unklar. Ihm soll schon bald der Prozess gemacht werden – weil er sich dagegen gewehrt haben soll, in ein Bürgerkriegsland abgeschoben zu werden.
Ein Teilnehmer des Protests, der nach dem 31.Mai fünf Monate lang in Untersuchungshaft saß, wurde Ende Oktober in einem demütigenden Schauprozess zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und 450 Sozialstunden verurteilt. Unter Zuhilfenahme des Strafgesetzesparagraphen 114 („tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt*innen“), der ebenso wie der §113 StGB bezüglich Widerstands unlängst verschärft worden ist, versuchte das Gericht – wie die Politik zuvor – den Fokus auf die Kriminalisierung antirassistischen Protestes zu legen, anstatt sich mit den Gründen und Hintergründen für das Handeln der Demonstrant*innen auseinanderzusetzen. Die Frage, warum ein solcher Protest angesichts der rassistischen Abschiebepraxis notwendig ist, sollte gar nicht erst aufkommen.
Darin offenbart sich einmal mehr der kaum verhohlene Versuch, Widerstand gegen die Unmenschlichkeit der herrschenden Verhältnisse zu delegitimieren.
Wir, die Föderation deutschsprachiger Anarchist*innen (FdA), erklären uns solidarisch mit allen Geflüchteten, die ihr Leben auf der Flucht für eine bessere und sicherere Zukunft riskieren. Dabei solidarisieren wir uns auch mit allen Menschen, die sich rassistischer Abschiebepraxis in den Weg stellen und sich behördlichen Anordnungen widersetzen.
Besonders in Anbetracht des erstarkenden Rechtspopulismus in Politik und Gesellschaft werden regelmäßige Sammelabschiebungen in sogenannte „sichere Herkunftsländer“ vorgenommen, um eine „gute deutsche Ordnung“ wieder herzustellen. Dass dies für die abgeschobenen Menschen Verfolgung, Folter und Tod bedeutet, scheint kein Hindernis für die Behörden und Politik zu sein.
Hinzu kommt, dass die Gegner*innen deutscher Abschiebepolitik zunehmend Opfer von Kriminalisierung und Polizeigewalt werden. Gerade dieses positive Beispiel von solidarischem und wirksamem Protest, wenn er wie am 31.Mai derartige Resonanz und Solidarisierung hervorruft, darf aus Sicht des Staates nicht zum Vorbild für zukünftige Protesthandlungen werden. Dass die Repression auch so viele Monate nach dem 31.Mai unvermindert stark ist, zeigt die Dringlichkeit auf, mit der der Staat effektiven Widerstand – wie die Verhinderung von Abschiebungen – als unrechtmäßig darstellen will. Stattdessen soll Protest sich auf Kundgebungen oder ähnlich unwirksame Aktionen beschränken
Doch wir lassen legitimen, wichtigen Widerstand nicht in Repression untergehen. Daher rufen wir dazu auf, sich mit den Betroffenen nach dem 31. Mai 2017 zu solidarisieren. Unterstützt sie und die Arbeit des Bündnisses „Widerstand Mai31 – Solidarität ist kein Verbrechen“, egal ob finanziell oder in Form von eigenen Aktionen, Solidaritätsbekundungen oder vielfältigen anderen öffentlichkeitswirksamen Handlungen, um der Wut über die Versuche des Staates, unsere Mitstreiter*innen abzustrafen und zu unterdrücken, Ausdruck zu verleihen. Und lasst auch weiterhin nichts unversucht, um dem Rassismus in Staat und Gesellschaft auf allen Wegen entgegenzutreten!
Solidarität ist eine Waffe!
Föderation deutschsprachiger Anarchist*innen (FdA) im Januar 2018
Spenden für die anfallenden Gerichtskosten sammelt das Bündnis Widerstand Mai 31 – Solidarität ist kein Verbrechen:
Empfänger*in: Rote Hilfe OG Nürnberg
GLS Bank
IBAN: DE85430609674007238359
BIC: GENODEM1GLS
Kennwort: 31.Mai
Originalbeitrag (Quelle: Anarchistische Gruppe Nürnberg “Auf der Suche”)