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Paris: Rückmeldung von den Antiterrorismusprozessen gegen sechs GenossInnen

Hier folgt das Protokoll von den Prozessen gegen sechs GenossInnen, die im Mai 2012 geführt wurden – das Urteil wurde am Montag, den 25. Juni um 13:30 Uhr gesprochen.

Um eine detailliertere Übersicht über den Fall auf Französisch zu bekommen, schaut auf mauvaises intentions vorbei

Franck wurde nicht schuldig gesprochen, alle Anklagen gegen ihn fallengelassen; ihm steht es zu, um Reparationen für die 6 Monate U-Haft zu klagen, die er bereits abgesessen hat.

Ivan wurde für die Verweigerung der DNA-Identifikation freigesprochen, aber für den Rest der Anklagen schuldig gesprochen; er wurde zu 12 Monaten Haft verurteilt (von denen 6 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden); sein Antrag auf Nichteintrag in der Führungsakte wurde abgelehnt.

Bruno wurde für die Verweigerung der DNA-Identifikation freigesprochen, für den Rest der Anklagen schuldig gesprochen; er wurde zu 12 Monaten Haft verurteilt (von denen 6 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden).

Damien wurde für die Verweigerung der DNA-Identifikation freigesprochen, für den Rest der Anklagen schuldig gesprochen; er wurde zu 24 Monaten Haft verurteilt (von denen 12 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden).

Inès wurde in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen; sie wurde zu 30 Monaten Haft verurteilt (von denen 18 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden). Ihr Antrag auf Nichteintrag in der Führungsakte wurde abgelehnt.

Javier wurde in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen; er wurde zu 36 Monaten Haft verurteilt (von denen 24 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden). Sein Antrag auf Nichteintrag in der Führungsakte wurde abgelehnt.

Zusätzlich dazu wurden alle versiegelten Gegenstände (die von der Polizei und/oder dem Gericht beschlagnahmt wurden) konfisziert.

Beachte, dass die Zeit der U-Haft, die die GenossInnen bereits abgesessen haben, fast der gesamten Haftlänge entspricht (der “harten Gefängnisstrafe”), also ist die Chance gering, dass einer von ihnen ins Gefängnis zurückkehren muss. Diejenigen, die noch ein paar Wochen oder Monate Haftstrafe absitzen müssten, müssen vor einem speziellen Rechtsrat erscheinen (dem “J.A.P.”), der über den Vollzug ihrer Urteile entscheiden wird.

Der terroristische Charakter dieses Falls wurde auch aufrechterhalten.

Alle Urteile entsprechen entweder genau den anfänglichen Forderungen der Staatanwaltschaft, oder sind ein bisschen milder (in Inès und Javiers Fall) – natürlich mit Ausnahme Francks, der von allen Anklagen freigesprochen wurde.

Die Staatsanwälte und auch die Verteidigung haben zehn Tage Zeit, um in Berufung zu gehen. (Updates werden hier hinzugefügt)

Quelle