Deutschland, Bayern: Zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Am 19. Juli hat der Bayerische Landtag eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes zur Abwehr von Sicherheitsgefahren (PAG) beschlossen. Die Elektronische Fussfessel gegen sogenannte „Gefährder“ wird eingeführt. Präventivhaft kann auf unbegrenzte Zeit ausgedehnt werden, denn es reicht zukünftig aus, sie alle drei Monate richterlich überprüfen zu lassen. Bei „drohender Gefahr“ können  Aufenthaltsgebote und Kontaktverbote ausgesprochen werden.

Während außerhalb Deutschlands ähnliche Gesetzesverschärfungen in anarchistischen Kreisen noch zu Empörung, breiten Protesten und ernstzunehmenden Widerstand führen, weil die Tragweite solcher Sicherheitsgesetze erkannt wird, werden sie in Deutschland hingenommen. Jedenfalls findet das Thema bisher noch keine angemessene  Berücksichtigung.

Auch jetzt ist es nicht zu spät aktiv zu werden. Es ist wichtig, sich über die nicht nur in Bayern, sondern auch im Bund eingeführten Gesetzesänderungen zur “Inneren Sicherheit”  (z.B. Erweiterung staatlicher Überwachungsmaßnahmen, Verschärfungen beim Strafverfahren und im Strafgesetzbuch) zu informieren und unterschiedliche Protestformen gemeinsam zu entwickeln; um der sich kontinuierlichen verschärfenden Repression der  Herrschenden effektiv etwas entgegensetzen zu können.

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