Gemäß unserer letzten Information, setzte Evi Statiri ihren Hungerstreik am 2. Oktober 2015 aus, als die zuständige Staatsanwaltschaft entschieden hat, ihr eine bedingte Entlassung aus der Sicherheitsverwahrung zu gewähren.
In der nächsten Zeit soll sie einen Antrag auf Aufhebung der restriktiven Bedingungen einreichen, die ihr auferlegt wurden. Diese beinhalten: Verbot das Land zu verlassen, Verpflichtung sich dreimal im Monat auf der nächsten Polizeidienststelle zu melden, Verbot jeglicher Kommunikatiom mit ihrem Ehemann (inhaftiertes CCF Mitglied Gerasimos Tsakalos) sowie ihn und jeden andern / jede andere ihrer Mitangeklagten zu treffen, die Pflicht nur in dem Haus zu wohnen, das sie zum ständigen Wohnsitz erklärt hat; und das Verbot sich außerhalb eines Umkreises von einem Kilometer ihres Hauses zu bewegen.