Athen, am 7. März: In einer Mitteilung fordert das Gesundheitsministerium den Transfer aller Hungerstreikenden aus dem Hypatia-Gebäude (Ipirou Str. / Patission Allee). Gemäß der Bekanntmachung wurde verlautet, dass „alle Grenzen der Toleranz und des Verständnisses bei der Gefährdung der eigenen Gesundheit durch den Kampf der ImmigrantInnen überschritten seien.“
In der Zwischenzeit gaben die Hungerstreikenden und die sich Solidarisierenden eine Mitteilung heraus, die Anleitungen für den Transfer der migrantischen Arbeiter im Hungerstreik zu den öffentlichen Krankenhäusern Athens heraus.
Gestern und heute (7.3.) sprechen die Journalisten der Massenmedien und der Vizepremierminister Theodoros Pangalos von der „Überschreitung der Grenzen der Toleranz“ und der gewaltsamen Räumung des Hypatia-Gebäudes, den Transfer der Hungerstreikenden in die Krankenhäuser und die Entfernung der sich Solidarisierenden.
Offensichtlich bricht die Stärke der Gewalt gegen die Hungerstreikenden die eigene Verfassung, aber die griechische Regierung hat sich an solche Grausamkeiten gewöhnt. Es ist anzunehmen, dass ihre Maßnahmen auf eine Zwangsernährung der Hungerstreikenden abzielen. Der Staat scheint somit ein anderes Manöver auszuprobieren: Anstatt auf die gerechtfertigten Forderungen der Hungerstreikenden einzugehen, ruft sie zur Zwangsversorgung von Ärzten im Rahm der „bewiesenen und unvermeidbaren medizinischen Bedarf“ oder der „Sicherung des Überlebens von Menschen“ auf.
Die Hungerstreikenden in Athen haben einen Zwangstransfer zurückgewiesen und verbleiben weiterhin im Hypatia-Gebäude.
Reaktion der 300 Hungerstreikenden
auf die Entwicklungen am 7. März
Heute Vormittag „besuchte“ der Vertreter der Krankenhausverwaltung, Herr Mousionis, die Villa Ipatia [wo der Hungerstreik stattfindet] drei Mal. Das erste Mal ohne ein Dokument, das zweite Mal mit einem ohne Unterschrift und erst beim dritten Mal gelang es ihm, das „richtige“ Dokument mitzubringen.
Er kam, um uns die Forderung der Regierung zu überbringen, dass alle Hungerstreikenden in Krankenhäuser verlegt werden sollten und den Ort verlassen sollten, an dem ihr Kampf stattfindet. Vertreter_innen von uns antworteten, wenn er gekommen sei, um uns mitzuteilen, dass uns die großzügige Regierung ein Krankenhausbett anbietet, damit wir darin sterben können, solle er ihnen sagen, dass ein Kampf ein Kampf ist, auch wenn der Tod droht. Sodass wir dann nur in ein Krankenhaus gingen, weil diejenigen, die uns dorthin schicken, uns weiter unserer Würde berauben wollen, um unseren Zusammenbruch herbeizuführen. Wenn sie sich um unsere Gesundheit sorgen, sollten sie unsere Forderungen erfüllen, sodass wir an unsere Wohnorte und zu unserer Arbeit zurückkehren können. Anders gesagt: Wir Hungerstreikenden werden nur in ein Krankenhaus gehen, wenn es unsere Ärzte für notwendig halten.
Wir, die Hungerstreikenden, wollen noch einmal betonen, wenn wir etwas entscheiden, entscheiden wir es allein und ausschließlich in unseren eigenen Versammlungen.
Wir wollen unseren Kampf fortsetzen, bis wir unser Ziel erreicht haben. Dieses Ziel besteht in der Erfüllung bestimmter Forderungen, von denen die wichtigsten von der GSEE und ADEDY [den größten etablierten Gewerkschaftsverbänden des Landes] ebenso wie von vielen weiteren Akteuren, die uns in ganz Griechenland unterstützen, einschließlich aller wichtigen gesellschaftlichen Institutionen Thessalonikis (dem Stadtrat Thessalonikis, dem Rektor der Universität, der Anwält_innenvereinigung, dem Journalist_innenverband, den Gewerkschaften etc.) in einem gemeinsamen Schreiben vom 4. März 2011 an den Ministerpräsidenten mitunterzeichnet wurden.
Wir wiederholen unsere konkreten Forderungen, die sich die Regierung zu erfüllen weigert (und damit das Risiko eingeht, dass in unserem Kampf Menschen sterben), und die nicht nur von gesellschaftlichen Akteuren in Griechenland, sondern ebenfalls von Tausenden weiterer Gewerkschaften, Organisationen und Gruppen weltweit unterstützt werden:
- Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 21 Abs. 4 des Gesetzes 3907/2011,
- Überprüfung und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für alle, die ihren legalen Status aufgrund materieller Ursachen verloren haben, verbunden mit einer Reduzierung der Sozialversicherungszeit oder einer Abkopplung der Aufenthaltserlaubnis von der Sozialversicherungszeit, da wir uns in der Zeit einer Finanzkrise befinden,
- Reduzierung der verlangten Aufenthaltsdauer für Papierlose auf 5 Jahre (von zurzeit 12 Jahren) für die Ausstellung einer besonderen Aufenthaltserlaubnis nach dem neuen Paragraphen 44 des Gesetzes 3386/05,
- Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für alle, deren Antrag während des letzten Legalisierungsprozesses im Jahr 2005 abgelehnt wurde.
Erklärung der 300 hungerstreikenden Migrant_innen in Athen und Thessaloniki
7. März 2011, 42. Tag des Hungerstreiks