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Gesetzesänderung des Terror-Gesetzes

Das totalitäre System zeigt erneut sein wahres Gesicht

Am 26. August 2010 hat die griechische Regierung die zweitgrößte Gesetzesänderung des Terror-Gesetzes, dem sog. „Anti“-Terror-Gesetz von 2001, in nur einer Sitzung verabschiedet. (Die erste Gesetzesänderung ist von der ehemaligen rechtsgerichteten Regierung 2004 durchgeführt worden.) Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist nun so ausgedehnt, dass jede Form von Widerstand gegen die herrschende Ordnung als Terrorismus angesehen werden kann.

Das bezeichnete Gesetz (3875/2010) klassifiziert jedwede Demonstration, Hausbesetzung oder Sachbeschädigung als terroristische Straftat – „Verbrechen“, die Demonstrations-Teilnehmerinnen häufig zur Last gelegt werden. Von nun an werden sie als Terroristen vor Gericht belangt.

Hintergrund des Terror-Gesetzes ist eine UN-Übereinkunft gegen „transnational organisiertes Verbrechen“. Das auch von Griechenland unterzeichnete „Palermo Protokoll“ ist im Jahr 2000 beschlossen worden. In diesem wird „Terrorismus“ als der Hauptfeind der modernen Welt bezeichnet. Obwohl seitdem 10 Jahre ins Land gezogen sind, hatte bis dato keine griechische Regierung die Verantwortung übernommen und dieses ratifiziert. Aber nun hat der Premierminister George Papandreou nicht nur für eben dieses „Palermo Protokoll“ seine Zustimmung gegeben, sondern zusätzlich eine zweite Gesetzesnovelle auf den Weg gebracht, welche elementare Veränderungen im Strafgesetz nach sich zieht, besonders bei der sog. „Terorismusbekämpfung“.

Für die neuen Bestimmungen stimmten im Parlament sowohl die regierende „PASOK“-Partei als auch die Oppositionspartei „Nea Dimokratia“. Die Rechtsaußen-Partei „LAOS“ stimmte gegen die Novellierung. Sie forderte gar eine schärfere Gesetzesvorlage, welche sich gegen „innere Feinde“ und MigrantInnen richtet. Continue reading Gesetzesänderung des Terror-Gesetzes