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Hungerstreiks in griechischen Gefängnissen – Updates

siehe vorherige Zusammenfassung hier

Solitransparent in Kavala, Nordgriechenland (13.03.2015), auf dem steht: „Kampf, bis das letzte Gefängnis niedergerissen ist. Freiheit für politische Gefangene: DAK – CCF – Typ C – Kämpfende aus der Türkei. Hungerstreik seit 02.03.“

Am 16. März begannen die anarchistischen Gefangenen Dimitris Politis und Andreas-Dimitris Bourzoukos, beide Mitwirkende im DAK (Netzwerk für Gefangene Kämpfer), einen Hungerstreik. Sie fordern die Erfüllung der Forderungen, die die DAK bereits aufgestellt hat: die Abschaffung der Paragraphen 187 und 187A des Strafgesetzbuches, des Vermummungsgesetzes, des Typ C Gefängnisgesetzes, der staatsanwaltlichen Verfügung zur erzwungenen Entnahme von DNA-Proben; allgemein eine Einschränkung der Auswertung und Verwendung genetischen Materials; und dass Savvas Xiros aus dem Gefängnis entlassen wird, damit er die benötigte medizinische Behandlung bekommen kann. In einer gemeinsamen Erklärung schicken die Genossen ihre Kraft an alle anderen Hungerstreikenden in griechischen Gefängnissen.

Am 17. März wurde der Gefangene Panagiotis Argirou (gerade einmal vor zwei Jahren überstand er eine schwere Kopfverletzung), der ein Mitglied der CCF ist, in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses überführt.

Am 19. März musste der Gefangene Theofilos Mavropoulos, auch ein Mitglied der CCF, in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses eingewiesen werden.

Am 20. März wurde der anarchistische Gefangene im Hungerstreik, Fivos Harisis (Mitwirkender im DAK) in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses gebracht.

Am 21. März musste der kommunistische Gefangene im Hungerstreik, Dimitris Koufontinas (verurteiltes 17N Mitglied) in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses eingewiesen werden.

Am 23. März wurde der anarchistische Gefangene im Hungerstreik, Kostas Gournas (verurteiltes Mitglied des Revolutionären Kampfes), in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses überführt.

Am 23. März schloss sich der anarchistische Gefangene Yannis Michailidis, Mitwirkender im DAK, dem Hungerstreik an.

Am 24. März wurden die Gefangenen im Hungerstreik und CCF Mitglieder, Haris Hadjimihelakis, Giorgos Polidoros, Gerasimos Tsakalos und Olga Ekonomidou, in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses überführt.

Am 25. März mussten die Gefangenen und CCF Mitglieder im Hungerstreik, Damiano Bolano und Michalis Nikolopoulos in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses eingewiesen werden.

Am 25. März, nachdem ein weiterer Häftling im Maximumsicherheitsgefängnis Domokos verstarb, verursachten Gefangene beträchtlichen Schaden im E1-Flügel des Typ C Gefängnisses.

Am 25. März wurde bekannt, dass sich der soziale Gefangene Giorgos Inglessis seit dem 3. März im Hungerstreik befindet und damit alle Forderungen der politischen Gefangenen, die sich seit dem 2. März im Hungerstreik befinden, unterstützt.

Am 26. März rufen die GenossInnen von DAK (Netzwerk für gefangene Kämpfer) zu einem internationalen Aktionstag für die Hungerstreikenden in den griechischen Knästen auf – das Datum wird auf den 1. April festgelegt.

Am 27. März setzt Dimitris Koufontinas seinen Hungerstreik aus.

Am 27. März wurde der anarchistische Gefangene Argyris Ntalios, Mitglied von DAK, in ein Krankenhaus außerhalb des Knastes eingeliefert.

Am 31. März wurde der Mutter des CCF Mitglieds Gerasimos Tsakalos die bedingte Freilassung ausgesprochen, wohingegen seiner Frau die Freilassung verweigert wurde.

Am 1. April erklärte Athena Tsakalou (Mutter der Tsakalos Brüder) in einem offenen Brief, dass sie es ablehne aus dem Knast entlassen zu werden solange ihre Schwiegertochter nicht auch freigelassen wird.

Am 1. April setzt Kostas Gournas den Hungerstreik aus.

Am 2. April wurde der CCF Gefangene im Hungerstreik Michalis Nikopoulos in die Intensivstation des Krankenhauses eingeliefert.

Am 3. April veröffentlichte Evi Statiri (die sich in U-Haft befindende Frau von Gerasimos Tsakalos) einen offenen Brief und forderte die CCF Gefangenen auf, ihren Hungerstreik zu beenden und Athena Tsakalou, ihre Freilassung aus dem Knast zu akzeptieren.

Seit dem 3. April wurde der anarchistische Hungerstreikende Antonis Stamboulos, Teilnehmender des DAK, in ein Krankenhaus außerhalb der Knastmauern aufgenommen.

Am 4. April verkünden die gefangenen CCF Mitglieder und die anarchistische Gefangene Angeliki Spyropoulou das Ende ihres Hungerstreiks in der Erwartung, dass die Mutter und Frau von Gerasimos Tsakalos bald freigelassen werden.

Am 5. April hat der anarchistische Gefangene Nikos Maziotis, Mitglied der R.O. Revolutionärer Kampf, seinen Hungerstreik beendet.

Athena Tsakalou hat am 6. April endlich das Gefängnis verlassen.

Hungerstreiks in den griechischen Gefängnissen – Eine kurze Chronik der letzten paar Tage

Während die griechische Gesellschaft den post-Wahlen Märchen der Syriza-ANEL Regierungskoalition in einem nahezu untätigen Zustand zusieht, entschieden sich die gefangene AnarchistInnen und kämpfenden Gefangenen in den Löchern der Demokratie einmal mehr, mit der Staatsmacht und seinen Gesetzen in offenen Konflikt zu treten und den Hungerstreik und das Nahrungsverweigerung als Waffen in ihrem Kampf nutzten.

Am 27. Februar 2015 begann Giorgos Sofianidis, sozialer Gefangener im E1 Flügel des Domokos Maximumsicherheitsgefängnisses, einen Hungerstreik und forderte zurück in den Koridallos Knast verlegt zu werden – wo er bis Silvester gefangen gehalten wurde -, damit er sein Studium am Technologischen Bildungsinstitut Piräus und der Berufsschule des Koridallos Knastes fortsetzen kann. Gleichzeitig fordert er – gemeinsam mit seinen Mitinsassen – die Abschaffung der Typ-C Gefängnisse. Am selben Tag erklärten alle anderen Gefangenen des E1 Spezialflügels von Domokos – die Anarchisten Nikos Maziotis, Kostas Gournas, Yannis Naxakis, der Kommunist Dimitris Koufontinas, und die sozialen Gefangenen Alexandros Meletis, Konstantinos Meletis, Vasilis Varelas, Mohamed Said Elchibah, Alexandros Makadasidis – die Enthaltung des Gefängnisessens und verkündeten, dass sie ihre Mobilisierungen fortsetzen werden. Weiterhin wurde Anfang Februar ein gemeinsamer Protest von Häftlingen im Domokos Knast ausgeführt als Antwort auf den Tod eines Gefangenen aufgrund der Vernachlässigung medizinischer Behandlung.

Am 2. März forderten die Gefangenen, deren gemeinsamer politischer Kontext der Forderungen den Hungerstreik auslöste, die Abschaffung des 2001/2004 Antiterrorismus Gesetzes, der Artikel 187 und 187A des Strafgesetzbuchs, des ‚Vermummungsgesetzes‘, des gesetzlichen Rahmens für die Typ-C Gefängnisse und der Strafverfolgungsbestimmung der zwangsmäßigen Abnahme von DNA Proben. Weiterhin verlangen sie die Freilassung des verurteilten 17N Mitglieds Savvas Xiros aufgrund von gesundheitlichen Problemen. Jene, die ihre Mitgliedschaft in der kollektiven Mobilisierung bekannt gaben, waren Kostas Gournas und Dimitris Koufontinas in einer gemeinsamen Stellungnahme, Nikos Maziotis (Typ-C Gefängnis Domokos), und fünf Gefährten aus dem DAK (Netzwerk für Gefangene Kämpfer), namentlich Antonis Stamboulos (Larissa Knast), Tasos Theofilou (Domokos Knast), Fivos Harisis, Argyris Ntalios und Giorgos Karagiannidis (Koridallos Knast). Der Rest der Beteiligten von DAK wird sich dem Hungerstreik später anschließen. Am 2. März trat Mohamed-Said Elchibah ebenfalls in den Hungerstreik in dem Typ-C Gefängnis von Domokos. Einen Tag später erklärten zwei Häftlinge im Frauenabschnitt des Neapoli Männergefängnisses in Lasithi, Kreta, ihre Enthaltung vom Gefängnisessen in Solidarität mit den sich im Hungerstreik befindenden politischen Gefangenen.

Seit dem 28. Februar hatte die Polizei mittlerweile verschiedene Menschen in Verbindung zum versuchten Fluchtversuch von Mitgliedern der CCF aus dem Koridallos Knast festgenommen: Christos Rodopoulos, die anarchistische Flüchtige Angeliki Spyropoulou, Athena Tsakalou (Mutter der Tsakalos-Brüder) und eine Freundin von ihr, einen Freund des Bruders von Giorgos Polidoros sowie die Ehefrau von Gerasimos Tsakalos. Deshalb verkündeten am 2. März die inhaftierten CCF Mitglieder Olga Ekonomidou, Michalis Nikolopoulos, Giorgos Nikolopoulos, Haris Hadjimihelakis, Gerasimos Tsakalos, Christos Tsakalos, Giorgos Polidoros, Panagiotis Argirou, Damiano Bolano und Theofilos Mavropoulos den Hungerstreik bis zum Tod oder bis ihre Familienmitglieder und die FreundInnen der Verwandten freigelassen werden. Angeliki Spyropoulou geht aus ihrer Zelle im Polizeipräsidium ebenso in den Hungerstreik mit derselben Forderung. Am 4. März beginnt der Anarchist Panos Michalakoglou, der in Nigrita Gefängnis in Serres in U-Haft gehalten wird, sich dem Gefängnisessen zu enthalten in Solidarität mit den CCF Hungerstreikenden. Beide FreundInnen der Verwandten der CCF Mitglieder wurden freigelassen, jedoch ordneten die Sonderberufungsrichter Nikopoulos und Asprogerakas an, dass die Mutter und die Ehefrau von Gerasimos Tsakalos in Untersuchungshaft bleiben. Weiterhin wurden zwei weitere Festgenommene in U-Haft gesteckt; nämlich die hungerstreikende Angeliki Spyropoulou (Koridallos Knast) und Christos Rodopoulos (Domokos Knast). Am 6. März wurde zudem Christos Polidoros (Bruder des CCF Mitglieds Giorgos) verhaftet und von der Anti-Terror Einheit bewacht.

Giorgos Polidoros und Christos Tsakalos haben erklärt, dass die 10 politischen Gefangenen der CCF den anderen kollektiven Hungerstreik unterstützen, der sich derzeit in den griechischen Gefängnisses ausbreitet und betont, dass die jüngste Intrige der Anti-Terror Behörde gegen ihre Familienmitglieder eine extreme Konsequenz aus der Anti-Terrorismus Gesetzgebung sind. Nikos Maziotis, Mitglied des Revolutionären Kampfes, hat auch verkündet, dass er – unabhängig vom unterschiedlichen Kontext der Forderungen der Hungerstreikenden – den Kampf der CCF Gefangenen unterstützt.

Angesichts dieser rasanten Entwicklungen liegt es – während wir auf weitere Updates warten – an jenen von uns draußen, die dafür kämpfen, die Knastgesellschaft in jedem ihrer Aspekte abzuschaffen und die Herrschaft zu zerschlagen, um jeden einzelnen Gefangenen im Kampf für die sofortige Erfüllung ihrer/seiner Forderungen zu unterstützen und zu versuchen, die Destabilisierung des System der Beherrschung voranzutreiben. Lasst uns nicht vergessen, dass es die komplette Zerstörung von Staat und Kapital ist, wofür wir kämpfen. Und dass Kämpfe für Teilinteressen als eine Mittel der Destabilisierung zu diesem Ziel genutzt werden; nicht als ein Ziel selbst, da sonst immer die die Gefahr besteht, sich dem Reformismus zu verschreiben. Lasst uns die Aktionen der Agitation und die Angriffe gegen die Institutionen, Personen und Symbole der griechischen Demokratie innerhalb und außerhalb der Grenzen vervielfältigen. Lasst Solidarität zu Praxis werden.

(auf griechisch, 06.03.2015)

Aktualisierungen:

Αm 9. März 2015 begann der Anarchist Grigoris Sarafoudis, Teilnehmer im DAK (Netzwerk für Gefangene Kämpfer), einen Hungerstreik mit dem Ziel Forderungen des DAK umzusetzen:
1. Abschaffung der Artikel 187 und 187A des Strafgesetzbuches
2. Abschaffung der Analyse von DNA-Spuren von mehreren Menschen mit gemischten Proben, Abschaffung des Gesetzes zur Zwangsabnahme von DNA-Spuren und die Zulassung eines Gutachters im Interesse des Angeklagten im DNA-Beweisverfahrens
3. Abschaffung des Vermummungsgesetzes
4. Abschaffung der Typ-C Gefängnisse
5. Freilassung des traumatisierten Patienten Savvas Xiros aus dem Knast.

Am 10. März wurde Christos Polidoros (Bruder des CCF Mitglieds Giorgos) freigelassen.

Am 11. März begannen Kommunisten türkischer Herkunft, die in griechischen Gefängnissen eingesperrt sind, einen Hungerstreik, um die Forderungen der anderen politischen Gefangenen zu unterstützen, die seit 2. März im Hungerstreik sind.

Sieg im Kampf der Hungerstreikenden

Athen: Die griechische Justiz unterwirft sich dem Druck der Terroreinheit

Savvas Xiros wurde bis jetzt nicht in das Krankenhaus von Thessaloniki verlegt, er ist immer noch in den Kerkern des Koridallos Gefängnisses. Der Staatsanwalt von Piräus eröffnete erneut den Fall von Savvas Antrag für eine Aussetzung der Vollstreckung seiner Urteils. Der Staatsanwalt fordert nun, dass der Gefangene nicht in einem Krankenhaus seiner Wahl behandelt wird – wie es ihm laut Gesetz zusteht – sondern die Wahl von der Antiterrorismuseinheit der griechischen Polizei getroffen wird.

Der Fall wird am Dienstag, den 19. Juli im 1. Drei-Mitglieder-Strafgericht von Piräus wieder angehört. Es handelt sich um das selbe Gericht, dass Savvas Antrag bewilligt hatte und entschied, dass sein Urteil für fünf Monate ausgesetzt wird, um ihn in das Krankenhaus AHEPA in Thessaloniki zu verlegen, dass zustimmte, den Patienten nach den rechtlichen Bestimmungen zu behandeln.

Athen: Gericht in Piräus-Koridallos entscheidet, dass N-17-Mitglied Savvas Xiros für 5 Monate in ein Krankenhaus verlegt werden kann

Am 5. Juli 2012 haben die drei Richter des Amtsgerichts von Piräus entschieden die Haft des haftunfähigen Savvas für 5 Monate zu unterbrechen und akzeptierten damit einen seiner unzähligen diesbezüglichen Anträge. Er kann dadurch in das stattliche AHEPA Krankenhaus von Thessaloniki verlegt werden und wird dabei die ganze Zeit unter strengster Bewachung durch Bullen stehen.

Dadurch kann das inhaftierte Mitglied der Revolutionären Organisation 17. November – der unter extrem ernsten Problemen mit seinem Augenlicht, dem Gehör und seinen aus bisher unbekannten Grund anschwellenden Beinen; er selbst vermutet eine bakterielle Infektion durch die Haftbedingungen – endlich das so genannte Krankenhaus des Kerkers von Koridallos verlassen.

Savvas musste sich zahlreicher Operationen unterziehen, nachdem eine Bombe, die einen Streik der Matrosen in Piräus unterstützen sollte, in seinen Händen explodiert worden war. Eigentlich bereits klinisch tot wurde er – wie andere griechische Freiheitskämpfer auch – künstlich am Leben erhalten und vierzig Tage zwecks Verhör unter Drogen gesetzt, also übelst gefoltert. In seinem Buch “Guantanamo auf Griechisch” versucht er diese Zeit zu rekonstruieren, was ihm hervorragend gelingt und mensch begreifen lässt, dass die Junta in Hellas nie aufgehört hat zu existieren.

In seinem Berufungsverfahren, das 2007 endete, bekam er 5 Mal Lebenslänglich, plus 25 Jahre, plus eine Geldstrafe von 22900 Euro.