Nach Berichten von linksunten.indymedia bestätigte am 13. Juli 2012 der erste Senat des Obersten Gerichtshofs (Kassionsgerichtshof – das höchte Gericht im italienischen Justizsystem) teilweise die harten Urteile gegen die 10 beschuldigten AktivistInnen.
Verfolgt wegen der Straßenkämpfe gegen den G8-Gipfel in Genau im Juli 2001 wurden zwei Menschen bis zu 15 Jahren Knast verurteilt. Drei haben eine Strafmilderung von 9 Monaten bis zu einem Jahr ihrer mehrjährigen Haftstrafe erfahren, während 5 erneut Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung einlegen können. Was die anderen angeht, so können ihre Verurteilungen nicht länger juristisch angefochten werden. Demzufolge werden fünf Menschen eingeknastet und fünf weitere haben eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor sich.
Alle Protestierenden wurden aufgrund derselben Anklage verfolgt und verurteilt: “Plünderung und Verwüstung” (was einem Vergehen wegen schweren Landfriedensbruch nahe kommt, jedoch schwerer wiegt). In Wahrheit setzte die Judikative jedoch den sogenannten Codice Rocco durch, ein Paragraph, der sich in die Ära des Faschismus zurückverfolgen lässt.
Wir würden es schätzen, wenn ihr mit weiteren Gegeninformationen aus erster Hand beitragen könntet.
– Rom, Italien: Endgültige Urteile durch den Obersten Gerichtshof (Kassionsgerichtshof) für die Bullen, die in der Schlächterei in der Diaz Schule während des G8-Gipfels in Genua involviert waren
– Athen, Griechenland: Text des anarchistischen Kollektivs ‘Feuerkreis’ in Solidarität mit den 10 verfolgten KämpferInnen von Genua
Update von Gipfelsoli:
Der italienische Kassationsgerichtshof hat am vergangenen Freitag ein hohes Urteil gegen zehn angeklagte AktivistInnen teilweise bestätigt: Wegen der Kämpfe gegen den G8-Gipfel in Genua 2001 und damit verbundenen Sachbeschädigungen sollen fünf italienische GenossInnen bis zu 14 Jahre Knast absitzen. Der Richterspruch ist nicht anfechtbar.
Marina (12 Jahre 3 Monate) und Alberto (10 Jahre) haben ihre Strafe bereits angetreten, während Francesco (14 Jahre) und Vincenzo (13 Jahre) für die Polizei unauffindbar sind. Ines (6 Jahre 6 Monate) erhielt wegen ihres kürzlich geborenen Kindes Haftverschonung. Fünf weitere können ihre Strafen (zwischen 7 und 11 Jahren) überprüfen lassen und müssen sie voräufig nicht absitzen.