Am 19. Oktober hat in Rom die Berufungsverhandlung für den Prozess eines Gefährten stattgefunden, der aufgrund eines, in der anarchistischen Monatszeitschrift „Invece“ im Mai 2012 erschiedenen Artikels, beschuldigt wird, zu Gewalt aufgerufen zu haben.
Der Artikel thematisiert ein von Pierpaolo Sinconi, einem Hauptmann der Carabinerie, verfasstes Buch.
Dieser beteiligte sich an Kriegsmissionen in Bosnien-Herzgowina, Kosovo und Irak. Er lehrte an Ausbildungszentren für Peacekeeping („Friedensmissionen“) in Afrika, Amerika, Asien und Europa.
Es ist Teil der „Friedenssicherung- und Friedensförderungstruppe „der „G 8“ – Länder.
Und seit 2006 unterrichtet er Internationales Recht und Internationales Humanitäres Recht am Kompetenzzentrum „Centro di Eccellenza per le Stability Police Units di Vicenza“
Der angefochtende Strafbestand ist „Aufruf zu Gewalt“. Obwohl der Artikel unterzeichnet war, führten die ROS (Sondereinheit der Carabinierie) von Rom und Trient Untersuchungen durch, um herauszufinden, wer der Autor ist. Deshalb ist es im September 2013 zu Durchsuchungen gekommen.
Das Urteil von einem Jahr und drei Monaten wurde bestätigt und die Staatsanwaltschaft hat den Revisionsantrag zudem für unzulässig erklärt, weshalb der Gefährte zusätzlich noch ein Bußgeld zahlen muss.
Urteile unter drei Jahren werden nicht sofort vollstreckt. Es bleiben dreißig Tage, um die notwendigen Unterlagen für den Antrag auf mögliche Alternativstrafen einzureichen.
GEGEN JEMAND DER FÜR KRIEGE LEBT , IST FARBE DAS MINDESTE
Anarchist*innen aus Trient und Rovereto